Satzung - Bibliothek Großauheim

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Unsere Satzung

Ein Verein braucht eine Satzung. Die Vereinsgründer finden sich also zusammen und erarbeiten einen Entwurf. Diese vorläufige Satzung muß von zwei Behörden genehmigt werden:

  • Das Amtsgericht entscheidet, ob ein Verein mit der erarbeiteten Satzung den Namenszusatz "eingetragener Verein" (e.V.) führen darf, das heißt, ob die Aufnahme in das Vereinsregister möglich ist.

  • Das Finanzamt entscheidet, ob der zu gründende Verein aufgrund seiner Satzung steuerbegünstigt arbeiten darf.

Voraussetzung ist die "Gemeinnützigkeit" der geplanten Arbeit, der Verein schreibt also in seiner Satzung fest, daß er im Interesse der Gemeinschaft handeln will.

Der Erhalt und Betrieb einer öffentlichen Bibliothek ist gemeinnützig.


Die genehmigte Satzung steht rechts zur Ansicht und zum Herunterladen bereit.
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